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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Umwelt, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Bundesrat hat zugestimmt.

Worum es geht

Für diesen Vorgang liegt keine amtliche Inhaltsangabe vor. Maßgeblich ist der Titel des Vorhabens sowie der unten verlinkte amtliche Vorgang.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Bundesrat hat zugestimmt
  • Letzte amtliche Aktivität: 25. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 44/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: N012

Der Bundesrat hat zugestimmt. Es folgen Ausfertigung und Verkündung.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Bundesberggesetz
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
  • Umweltauditgesetz
  • Wasserhaushaltsgesetz

Amtliche Schlagworte

Bodenschutz · Gewässerschutz · Immissionsschutz · Industrie · Industrieanlage · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Luftreinhaltung · Richtlinie der EU · Umweltmanagement · Umweltschutz · Umweltverträglichkeitsprüfung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 44/1/26

U, AV, Wi, Wo: Änderungsvorschläge – U, Wi: Stellungnahme – Fz, G: keine Einwendungen

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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