Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat.
- RechtsgrundlageArt. 15 DSGVO
- RechtsgebietDatenschutzrecht
- Für wenVerbraucherinnen und Verbraucher
- ErgebnisWord-Dokument, kostenlos
Anlass
Wann Sie dieses Schreiben brauchen.
- Sie wollen wissen, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat, etwa die Schufa.
- Sie erhalten Werbung und wissen nicht, woher Ihre Daten stammen.
- Sie bereiten eine Beschwerde oder einen Schadensersatzanspruch vor.
Frist im Blick
Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats antworten. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Musterschreiben-Editor
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
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Vorschau
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Worauf es ankommt
Drei Punkte vor dem Versand.
- 01
Kostenlos
Die erste Kopie Ihrer Daten ist kostenfrei. Das gilt auch für die Selbstauskunft bei Auskunfteien.
- 02
Vollständige Auskunft
Ihnen stehen Angaben zu Zwecken, Empfängern, Speicherdauer und Herkunft der Daten zu.
- 03
Identität
Das Unternehmen darf Angaben zur Identifizierung verlangen, aber nicht mehr, als dafür nötig ist.
Nach dem Versand
Wenn keine Antwort kommt.
Bleibt die Antwort aus oder ist sie unvollständig, können Sie sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.
- Kopie und Sendebeleg aufbewahren, bis die Sache erledigt ist
- Gesetzte Frist notieren und danach den nächsten Schritt gehen
- Antworten der Gegenseite schriftlich festhalten
Vertiefen
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