Zum Inhalt springen

Transparenz und Finanzierung

Wovon wir leben, wer entscheidet und wie wir Interessenkonflikte vermeiden.

Offenlegung

Wer Unternehmen öffentlich bewertet, muss selbst überprüfbar sein.

Auf dieser Seite legen wir offen, wovon wir leben, wer entscheidet und wie wir Interessenkonflikte vermeiden.

Es gibt keine individuell verhandelten Konditionen. Alle Sätze gelten einheitlich für alle Antragsteller und sind veröffentlicht.

  • 10 EuroMonatsbeitrag für Verbraucher
  • 100 EuroMonatsbeitrag für Unternehmen, einschließlich Auditverfahren
  • 0 Euroinstitutionelle staatliche Förderung
  • 0 %Provision oder Umsatzanteil aus der Expertensuche

Einnahmen

Wovon wir leben.

  • Beiträge von Verbrauchern

    10,00 Euro im Monat, monatlich im Voraus fällig. Aufnahmegebühren erheben wir nicht.

    Mitglied werden
  • Beiträge von Unternehmen

    100,00 Euro im Monat, einschließlich Erstaudit und Wiederholungsaudit nach zwei Jahren.

    Für Unternehmen
  • Gebühren

    Für Zwischenprüfungen und Verfahren nach der veröffentlichten Gebührenordnung.

    Gebühren und Fristen
  • Spenden

    Für Verbraucherbildung, die Dokumentation von Beschwerden und die Verfahren des Vertrauensregisters.

    Spenden

Was wir nicht annehmen

Kein Geld, das ein Ergebnis kauft.

Beiträge decken den Aufwand der Verfahren, nicht deren Ergebnis.

  • Keine institutionelle staatliche Förderung.
  • Keine Zahlungen, die an ein bestimmtes Ergebnis eines Prüfverfahrens geknüpft sind.
  • Keine Provision, kein Umsatzanteil und keine sonstige Beteiligung an der Vergütung der in der Expertensuche gelisteten Expertinnen und Experten. Aufnahme und Listung sind unentgeltlich.

Wer entscheidet

Vorbereitung und Entscheidung sind getrennt.

Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen. Die Geschäftsstelle bereitet vor und hat kein Stimmrecht.

  1. 01

    Mitgliederversammlung

    Wählt das Präsidium, nimmt dessen Bericht entgegen, entscheidet über die Entlastung und beschließt über Satzungsänderungen und Beiträge.

  2. 02

    Präsidium

    Verantwortet Satzungstreue, Gemeinnützigkeit, Haushalt und Compliance. Über Eintragungen entscheidet es anhand veröffentlichter Kriterien.

  3. 03

    Bundesausschuss

    Verantwortet die fachlichen Positionen, weisungsfrei. Mit dem Vertrauensregister ist er nicht befasst.

  4. 04

    Geschäftsstelle

    Bereitet Verfahren vor und dokumentiert sie. Sie trifft keine inhaltlichen Entscheidungen.

Umgang mit Interessenkonflikten

Drei Regeln, die für alle gelten.

  1. Ausschluss bei Verbindung

    Wer mit einem Antragsteller wirtschaftlich verbunden ist, ist von der Entscheidung ausgeschlossen.

  2. Getrennte Rollen

    Die Bundesgeschäftsstelle stellt für jedes Verfahren eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen und dokumentiert es; über Eintragungen entscheidet das Präsidium auf deren Vorschlag.

  3. Kein Vorrang

    Wer uns berät oder für uns tätig ist, erhält dadurch keinen Vorrang bei der Listung in der Expertensuche.

Gebühren im Überblick

Alle Kosten sind veröffentlicht.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.

  • Zwischenprüfung auf Antrag

    450,00 Euro

  • Widerspruchsverfahren

    kostenfrei

  • Streitschlichtung

    für Verbraucher kostenfrei

    Für Unternehmen ohne Mitgliedschaft 250,00 Euro je Verfahren.

Alle Sätze stehen in der Beitrags- und Gebührenordnung.

Unterstützen ohne Einfluss

Spenden und Fördermitgliedschaft.

Spenden

Als gemeinnütziger Verein setzen wir Spenden ausschließlich für unsere gemeinnützigen Zwecke ein. Eine Spende begründet keinen Einfluss auf Prüfverfahren und keine Listung im Vertrauensregister.

Zur Spendenseite

Fördermitgliedschaft

Ausschließlich zur Förderung der Verbraucherbildung: kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, keine Listung im Vertrauensregister, keine Teilnahme am Auditverfahren. Auf Wunsch Nennung als Förderer im Transparenzbericht.

Fördermitgliedschaft