Ausgleichszahlung bei Flugannullierung
Flug wurde gestrichen. Ausgleichszahlung nach EU-Recht fordern.
- RechtsgrundlageArt. 5, 7 VO (EG) 261/2004
- RechtsgebietFluggastrechte, Reiserecht
- Für wenVerbraucherinnen und Verbraucher
- ErgebnisWord-Dokument, kostenlos
Anlass
Wann Sie dieses Schreiben brauchen.
- Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen.
- Die Airline bietet nur einen Gutschein an.
- Sie wurden kurzfristig auf einen deutlich späteren Flug umgebucht.
Frist im Blick
Ansprüche verjähren nach deutschem Recht in drei Jahren zum Jahresende.
Musterschreiben-Editor
Ausgleichszahlung bei Flugannullierung
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Vorschau
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Worauf es ankommt
Drei Punkte vor dem Versand.
- 01
Höhe nach Entfernung
Die Ausgleichszahlung beträgt 250, 400 oder 600 Euro je Fluggast, abhängig von der Flugstrecke.
- 02
Außergewöhnliche Umstände
Die Airline muss nicht zahlen, wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist, etwa Unwetter. Technische Defekte zählen in der Regel nicht dazu.
- 03
Geld statt Gutschein
Sie müssen keinen Gutschein annehmen. Verlangen Sie die Zahlung auf Ihr Konto.
Nach dem Versand
Wenn keine Antwort kommt.
Zahlt die Airline nicht, können Sie kostenfrei eine anerkannte Schlichtungsstelle für den Luftverkehr anrufen.
- Kopie und Sendebeleg aufbewahren, bis die Sache erledigt ist
- Gesetzte Frist notieren und danach den nächsten Schritt gehen
- Antworten der Gegenseite schriftlich festhalten
Vertiefen
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