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Datenschutz und IT

Themenfeld für Unternehmen

Was wir unter Datenschutz und IT verstehen

Datenschutz ist für Unternehmen weniger eine Frage der Technik als der Nachweisbarkeit. Die Bundesverbraucherhilfe versteht dieses Themenfeld als Organisationspflicht: Die Rechenschaftspflicht verlangt, dass eine ordnungsgemäße Verarbeitung nicht nur besteht, sondern jederzeit belegt werden kann, auch gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden.

Was in dieses Themenfeld fällt

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitung und Dienstleisterauswahl
  • Betroffenenanfragen: Fristen und Umfang
  • Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Einwilligung und Einwilligungsbanner
  • Informationspflichten bei der Erhebung

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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