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Mitglied des Bundesausschusses

Prof. Dr. Thomas Schlegel

Rechtsanwalt

Prof. Dr. Thomas Schlegel ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und befasst sich mit dem Medizin- und Gesundheitsrecht, darunter Arzneimittel-, Kassenarzt- und Krankenhausrecht, Telemedizin, Kooperationen im Gesundheitswesen und Selektivverträge mit Krankenkassen. Darüber hinaus berät er strategisch und juristisch Start-ups und fortgeschrittene Innovationsunternehmen zum Eintritt in den Gesundheitsmarkt.

An der Hochschule Fresenius lehrt er als Professor für Arzt- und Medizinrecht. Er ist Autor des Lehrbuchs „Medizin- und Gesundheitsrecht“ in der Reihe Kompass Recht (Kohlhammer) und zahlreicher weiterer Veröffentlichungen zum Gesundheitswesen. Er gehört dem Beirat der Deutschen Gesellschaft für integrierte Versorgung an und ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.

Beruflich ist er Partner der Kanzlei Prof. Schlegel, Hohmann Diarra & Partner sowie Gründungsgesellschafter und Senior Advisor der Gesundheits-Investmentgesellschaft aescuvest.vc.

Prof. Dr. Thomas Schlegel gehört dem Bundesausschuss der Bundesverbraucherhilfe e. V. als unabhängiges, freies und unparteiisches Mitglied an. Als fachkundige Person wirkt er an der Beteiligung des Verbands an der Bundesgesetzgebung mit, insbesondere an Stellungnahmen im Rahmen der Verbändebeteiligung.

Er ist nicht Mitglied des Vereins. Die Mitglieder des Bundesausschusses unterliegen einem Neutralitätsgebot und sind an Weisungen nicht gebunden.

Die Angaben zur beruflichen Tätigkeit dienen der Einordnung der Fachkunde. Die genannte Kanzlei und die genannte Gesellschaft stehen in keiner Verbindung zur Bundesverbraucherhilfe e. V.

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TS

Im Überblick

Funktion
Mitglied des Bundesausschusses
Beruf
Rechtsanwalt
Gremium
Bundesausschuss
Tätigkeit
Ehrenamtlich, ohne Vergütung

Schwerpunkte

  • Medizin- und Gesundheitsrecht
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Krankenhaus- und Kassenarztrecht
  • Markteintritt von Innovationsunternehmen

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