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Handyvertrag kündigen: Muster-Kündigungsschreiben

Handy-, Mobilfunk- oder Internetvertrag fristgerecht kündigen, auch mit Rufnummernmitnahme.

  • Rechtsgrundlage§ 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB
  • RechtsgebietVertragsrecht
  • Für wenVerbraucherinnen und Verbraucher
  • ErgebnisWord-Dokument, kostenlos

Anlass

Wann Sie dieses Schreiben brauchen.

  • Die Mindestlaufzeit Ihres Handy- oder Mobilfunkvertrages endet oder ist bereits abgelaufen.
  • Sie wollen zu einem günstigeren Anbieter wechseln und Ihre Rufnummer mitnehmen.
  • Der Anbieter reagiert nicht auf eine Kündigung per Telefon, App oder Hotline.

Frist im Blick

Die anfängliche Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Hat sich der Vertrag danach stillschweigend verlängert, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 TKG).

Musterschreiben-Editor

Handyvertrag kündigen: Muster-Kündigungsschreiben

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  1. 1Rolle
  2. 2Anliegen
  3. 3Ihre Angaben
  4. 4Gegenseite
  5. 5Angaben zum Fall
  6. 6Feinschliff
  7. 7Prüfen und laden

Für wen schreiben Sie?

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Vorschau

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Worauf es ankommt

Drei Punkte vor dem Versand.

  1. 01

    Rufnummer mitnehmen

    Beauftragen Sie die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter. Er stimmt den Wechsel mit dem alten Anbieter ab, eine Lücke in der Erreichbarkeit soll dabei nicht entstehen.

  2. 02

    Kündigungsbutton nutzen

    Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website einen Kündigungsbutton bereithalten (§ 312k BGB). Speichern Sie die Eingangsbestätigung.

  3. 03

    Zugang nachweisen

    Per Brief empfiehlt sich das Einwurf-Einschreiben. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt.

Nach dem Versand

Wenn keine Antwort kommt.

Bucht der Anbieter nach dem Vertragsende weiter ab oder bestreitet er die Kündigung, legen Sie den Zugangsnachweis vor. Bleibt der Streit bestehen, hilft die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur.

  • Kopie und Sendebeleg aufbewahren, bis die Sache erledigt ist
  • Gesetzte Frist notieren und danach den nächsten Schritt gehen
  • Antworten der Gegenseite schriftlich festhalten

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