Meldung Kündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements giltKündigungsbutton und Vertragslaufzeiten: Was für Abonnements gilt
Zum Inhalt springen

Datenschutz und IT · IT-Recht

Barrierefreiheit im Online-Handel: Was das BFSG von Unternehmen verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Shops und digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dieser Ratgeber zeigt, wer betroffen ist, was gefordert wird und welche Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt.

Auf einen Blick

  • Erfasst sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops und Buchungsstrecken für Verbraucher.
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • Barrierefrei heißt auffindbar, zugänglich und nutzbar, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
  • Dienstleister müssen erläutern, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act um. Es verpflichtet Hersteller, Händler und Dienstleister, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne besondere Erschwernis nutzen können (§ 3 Abs. 1 BFSG).

Wer betroffen ist

Für die meisten Unternehmen ist der elektronische Geschäftsverkehr entscheidend: Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge schließen, vom Online-Shop bis zur Terminbuchung mit Bezahlfunktion. Reine Unternehmenswebsites ohne Vertragsschluss und Angebote ausschließlich für Geschäftskunden fallen in der Regel nicht darunter.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, müssen die Anforderungen nicht erfüllen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (§ 2 Nr. 17 BFSG). Für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen oder vertreiben, gilt diese Ausnahme nicht.

Was konkret gefordert ist

  • Inhalte, die sich mit Screenreadern erfassen lassen, etwa Textalternativen für Bilder
  • vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift
  • verständliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen, auch im Bestell- und Bezahlvorgang
  • Informationen dazu, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, etwa in einer Barrierefreiheitserklärung

In der Praxis orientieren sich Unternehmen an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines aufbaut. Werkzeuge, die eine Seite nachträglich überlagern, ersetzen keine barrierefreie Gestaltung.

Kontrolle und Folgen

Die Einhaltung überwachen die Marktaufsichtsbehörden der Länder. Sie können Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Verbraucher und Verbände können ein Einschreiten beantragen. Eine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung ist eng begrenzt und muss begründet und dokumentiert werden.

Grenzen dieser Darstellung

Der Ratgeber gibt einen Überblick über die Pflichten für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für Hersteller und Händler von Produkten wie Computern, E-Book-Readern oder Selbstbedienungsterminals gelten weitere Anforderungen. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für unsere Unternehmenswebsite ohne Shop?

In der Regel nicht. Entscheidend ist, ob Verbraucher über die Website oder App Verträge schließen.

Sind reine B2B-Shops erfasst?

Nein, wenn sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet und das wirksam sichergestellt ist.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Ein Werkzeug kann helfen, ersetzt aber keine barrierefreie Gestaltung von Inhalt, Navigation und Bestellvorgang.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. Grundlage sind die genannten Vorschriften, Stand 7. November 2026. Die zentralen Passagen wurden mit dem Text auf gesetze-im-internet.de abgeglichen.

Newsroom-Update

Neue Ratgeber direkt per E-Mail.

Neue und überarbeitete Ratgeber, Musterschreiben und Werkzeuge im Überblick. In unregelmäßigen Abständen und jederzeit abbestellbar.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden