Zwei Regeln prägen das Abonnementgeschäft mit Verbrauchern: der Kündigungsbutton nach § 312k BGB und die Grenzen für Laufzeiten und Verlängerungen in AGB nach § 309 Nr. 9 BGB. Beide betreffen Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen, vom Streamingdienst bis zum Fitnessstudio.
Der Kündigungsbutton
- Schaltfläche: gut lesbar und mit nichts anderem beschriftet als „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung, ständig verfügbar und leicht zugänglich.
- Bestätigungsseite: Sie führt unmittelbar zu einer Seite, auf der Kunden Art der Kündigung, Angaben zur Identifizierung, den Vertrag, den gewünschten Zeitpunkt und den Weg für die Bestätigung angeben.
- Abschluss: eine Schaltfläche „jetzt kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung.
- Bestätigung: sofort auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit der Kündigung und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet.
Fehlt der Button oder entspricht er nicht den Vorgaben, können Kunden jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Pflicht gilt nicht für Finanzdienstleistungen und nicht für Verträge, für deren Kündigung das Gesetz eine strengere Form als die Textform vorschreibt.
Laufzeiten und Verlängerungen in AGB
- Eine Bindung von mehr als zwei Jahren ist in AGB unwirksam.
- Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und der Kunde ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann.
- Eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der ersten Laufzeit ist unwirksam.
Für Telekommunikationsverträge gelten zusätzlich Regeln des Telekommunikationsgesetzes. Seit dem 19. Juni 2026 muss der Kündigungsbutton außerdem klar von der neuen Widerrufsfunktion getrennt sein.
Gute Praxis
Machen Sie die Kündigung so einfach wie den Abschluss. Ein Angebot zur Kundenbindung darf erst nach der Bestätigung erscheinen und die Kündigung nicht verzögern. Für die Antwort an Kunden steht unser Muster Bestätigung einer Vertragskündigung bereit.
Grenzen dieser Darstellung
Der Ratgeber behandelt Verträge mit Verbrauchern, die über eine Website geschlossen werden können. Für Telekommunikation, Energie und Versicherungen gelten ergänzende Sonderregeln. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
