Kategorie: Verbraucherinformation
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Einsicht in die Patientenakte verlangen
Der Anspruch auf Einsicht folgt aus dem Behandlungsvertrag und zusätzlich aus dem Datenschutzrecht. Beide Wege lassen sich kombinieren.
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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: zwei Wochen
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Sie läuft auch dann, wenn Sie die Akte noch nicht kennen.
Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.
Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.