Das Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge und für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Der Verbraucher muss den Widerruf nicht begründen, eine eindeutige Erklärung genügt. Seit dem 19. Juni 2026 brauchen Online-Shops zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion, die wir in einem eigenen Ratgeber erklären.
Die Belehrung
Am sichersten ist das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung, richtig ausgefüllt und auf Ihr Angebot zugeschnitten. Dazu gehört das Muster-Widerrufsformular. Die Belehrung muss vor Vertragsschluss klar und verständlich erteilt werden und nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, etwa in der Bestellbestätigung. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Frist nicht, und das Widerrufsrecht erlischt erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 4 BGB).
Wann kein Widerrufsrecht besteht
§ 312g Abs. 2 BGB nennt Ausnahmen. Für den Handel sind vor allem diese wichtig:
- Waren, die nach Kundenwunsch angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wäre
- versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde
- Waren, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
Informieren Sie vor Vertragsschluss, wenn ein Widerrufsrecht nicht besteht oder vorzeitig erlischt.
Die Rückabwicklung
- Frist: Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren, einschließlich der Kosten der günstigsten Standardlieferung (§ 357 Abs. 1 und 2 BGB).
- Zahlungsmittel: Erstatten Sie über dasselbe Zahlungsmittel, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart und kostet den Kunden nichts.
- Zurückbehaltung: Beim Warenkauf dürfen Sie die Erstattung verweigern, bis die Ware zurück ist oder der Kunde die Absendung nachweist, außer Sie haben die Abholung angeboten.
- Rücksendekosten: Sie trägt der Kunde, wenn Sie ihn vorher darüber informiert haben.
- Wertersatz: Für einen Wertverlust durch einen Umgang, der zur Prüfung nicht nötig war, schuldet der Kunde Wertersatz, wenn er ordnungsgemäß belehrt wurde (§ 357a BGB).
Für die Bestätigung an den Kunden steht unser Muster Annahme eines Widerrufs und Rückabwicklung bereit.
Grenzen dieser Darstellung
Der Ratgeber beschreibt das Widerrufsrecht beim Warenkauf im Online-Handel. Für digitale Inhalte, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten besondere Regeln zum Fristbeginn und zum Erlöschen. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
