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Kalte Progression und Einkommensteuer 2027

Was der Gesetzentwurf zur Einkommensteuer 2027 vorsieht, was das für Sie bedeutet und wie Bund der Steuerzahler, Gewerkschaften und Institute die Reform bewerten.

Gesetzentwurf zur Einkommensteuerreform 2027, Anhörung im Finanzausschuss am 4. November 2026

Was sich 2027 ändern soll

Die Eckpunkte der Reform, wie sie im Gesetzentwurf stehen. Bis zur Verabschiedung kann sich noch etwas ändern.

Grundfreibetrag

12.564€

+216 €

Kindergeld

267€ im Monat

+8 € je Kind

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.430€

+200 €

Neuer Höchstsatz

47%

ab 280.000 € Einkommen

Laut Bundesregierung über 10 Mrd. € Entlastung in den Jahren 2027 und 2028, der Bund der Steuerzahler hält höchstens 7 Mrd. € für realistisch.

Was ändert sich für Sie?

Der Prüfer zeigt die Änderungen, die sich schon heute sicher berechnen lassen. Die vollständige Steuerberechnung folgt, sobald der Tarif 2027 beschlossen ist.

Ihre Änderungen 2027

    Steuerwirkungen beim Pauschbetrag hängen von Ihrem Grenzsteuersatz ab, gesetzlich zwischen 14 % und 45 %. Keine Steuerberatung.

    Kalte Progression in einer Minute

    Steigt Ihr Lohn genau so stark wie die Preise, haben Sie real nicht mehr Geld. Weil der Steuertarif progressiv ist, steigt Ihre Steuer aber stärker als Ihr Lohn. Ohne Anpassung der Tarifeckwerte bleibt Ihnen am Ende weniger Kaufkraft. Der Gesetzgeber gleicht das üblicherweise aus, indem er die Eckwerte des Tarifs verschiebt.

    Positionen zur ReformZum Haushaltskompass

    Schematisch, ohne Anpassung des Tarifs

    Lohn+3 %
    Preise+3 %
    Einkommensteuerstärker als 3 %
    Kaufkraft nach Steuernsinkt

    Darstellung des Prinzips, keine Berechnung.

    Was Verbände und Institute sagen

    Aus der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss und veröffentlichten Stellungnahmen.

    Häufige Fragen

    Wann soll die Einkommensteuerreform 2027 in Kraft treten?

    Grundsätzlich am 1. Januar 2027, einzelne Regelungen erst am 1. Januar 2028. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Finanzausschuss hat am 4. November 2026 öffentlich angehört. Bis zur Verabschiedung kann sich der Inhalt ändern.

    Wie hoch soll der Grundfreibetrag 2027 sein?

    Laut Gesetzentwurf 12.564 €, also 216 € mehr als bisher. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

    Wird die kalte Progression 2027 vollständig ausgeglichen?

    Nach dem Entwurf nicht vollständig. Der Grundfreibetrag steigt, die übrigen Tarifeckwerte werden nicht an die erwartete Inflation angepasst. Das ZEW kommt zu dem Ergebnis, dass die Entlastung bei 98 % der Steuerpflichtigen hinter einem vollständigen Ausgleich zurückbleibt.

    Wer zahlt den neuen Steuersatz von 47 %?

    Er soll für den Teil des zu versteuernden Einkommens ab 280.000 € gelten. Mit Solidaritätszuschlag ergibt sich ein Grenzsteuersatz von knapp 49,6 %. Zudem soll der Satz von 45 % früher greifen.

    Was ändert sich beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen?

    Begünstigt werden sollen nur noch 15 statt 20 % der Arbeitskosten, höchstens 900 statt 1.200 € im Jahr.

    Steigt das Kindergeld 2027?

    Ja, laut Entwurf auf 267 € je Kind und Monat, bisher 259 €.