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Beschlüsse und Regelwerke

Rechtsgrundlagen

Was gilt, steht hier im Wortlaut.

An dieser Stelle veröffentlicht die Bundesverbraucherhilfe e. V. ihre Satzung, ihre Ordnungen, Richtlinien und Pläne sowie die Beschlüsse und Durchführungsanweisungen des Präsidiums.

Maßgeblich ist die jeweils ausgefertigte Fassung.

  • 2Beschlüsse
  • 1Satzung
  • 2Ordnungen
  • 5Richtlinien
  • 2Kodizes
  • 3Pläne

Dokumentarten

Sechs Arten von Dokumenten.

  • Beschlüsse

    Beschlüsse und Durchführungsanweisungen des Präsidiums. Sie gelten ab dem Tag der Beschlussfassung und werden ausgefertigt veröffentlicht.

  • Satzung

    Die Grundordnung des Vereins: Name, Zweck, Mitgliedschaft, Organe. Änderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder.

  • Ordnungen

    Die Geschäftsordnung und die Beitrags- und Gebührenordnung. Das Präsidium erlässt sie auf Grundlage der Satzung.

  • Richtlinien

    Verbindliche Vorgaben für einzelne Bereiche, etwa Compliance oder das Auditverfahren. Das Präsidium beschließt sie und macht sie den Mitgliedern spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten zugänglich.

  • Kodizes

    Der Verhaltenskodex und das Wertefundament des Verbands.

  • Pläne

    Organigramm und Pläne zur inneren Organisation und zu Zuständigkeiten.

Alle Dokumente

Durchsuchen und filtern.

Wie Regelwerke entstehen

Beschlossen, protokolliert, offengelegt.

Jede Richtlinie hat eine feste Form, damit klar ist, für wen sie gilt, wozu sie dient und ab wann.

  • Das Präsidium erlässt Geschäftsordnung und Richtlinien durch Beschluss; über jeden Beschluss wird ein Protokoll geführt
  • Jede Richtlinie nennt Bezeichnung, Abkürzung, Geltungsbereich, Zweck und Inkrafttreten
  • Den Mitgliedern wird eine Richtlinie spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten zugänglich gemacht
  • Wird eine Richtlinie aufgehoben, legt das Präsidium den Wortlaut der Übergangsregelungen offen