Seit Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz die Impressumspflicht, die zuvor im Telemediengesetz stand. Inhaltlich hat sich wenig geändert. Verweise auf das Telemediengesetz sollten aber durch § 5 DDG ersetzt werden.
Was ins Impressum gehört
- Name und Anschrift der Niederlassung, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte
- Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich E-Mail-Adresse
- die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht
- Handelsregister, Vereinsregister oder ein vergleichbares Register mit Registernummer
- bei reglementierten Berufen die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden
Social Media und Marktplätze
Jedes geschäftlich genutzte Profil braucht ein Impressum. Es genügt ein eindeutig bezeichneter Link, etwa „Impressum“, über den die Angaben mit wenigen Klicks erreichbar sind. Auf Marktplätzen gehören die Angaben vollständig in das Händlerprofil. Das Impressum des Marktplatzes ersetzt Ihr eigenes nicht.
Was in die Datenschutzerklärung gehört
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und, falls benannt, der Datenschutzbeauftragten
- Zwecke und Rechtsgrundlagen jeder Verarbeitung, bei berechtigten Interessen auch diese Interessen
- Empfänger, etwa Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister oder Hosting, und Übermittlungen in Drittländer
- Speicherdauer oder die Kriterien dafür
- die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, den Widerruf von Einwilligungen und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Eine Datenschutzerklärung aus dem Generator ist nur ein Anfang. Sie muss die Werkzeuge abbilden, die Sie tatsächlich einsetzen, etwa Analyse, Newsletter oder eingebundene Inhalte Dritter. Für Auskunftsersuchen Ihrer Kunden steht unser Muster Auskunft nach Art. 15 DSGVO bereit.
Häufige Fehler
- Impressum nur im Kundenkonto oder hinter mehreren Unterseiten
- fehlende Vertretungsberechtigte bei GmbH, UG oder Verein
- veraltete Verweise auf das Telemediengesetz
- Postfach statt ladungsfähiger Anschrift
- Datenschutzerklärung, die eingesetzte Dienste nicht nennt
Grenzen dieser Darstellung
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die allgemeinen Pflichtangaben. Für einzelne Berufe und Branchen gelten zusätzliche Angaben. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
