Wer baut, eine Wohnung kauft, ein Kind in die Kita bringt oder mit dem Nachbarn streitet, bewegt sich zu einem großen Teil im Recht seines Landes.
Bauordnung, Schule und Kita, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer, kommunale Abgaben, Ladenöffnung, Bestattung und die Schlichtung vor Gericht regeln die Länder selbst. Das Ergebnis sind sechzehn verschiedene Antworten auf dieselben Fragen des Alltags.
Die Bundesverbraucherhilfe vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Bundes- und Europaebene. Ihre Satzung sieht vor, dass Landesverbraucherhilfen diese Arbeit in den Ländern fortführen. Ihre wichtigste Aufgabe ist ein starkes Netzwerk im Land: mit beratenden Berufen, mit Mitgliedern und mit Unternehmen, denen Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen können. Noch gibt es keine Landesverbraucherhilfe. Das wollen wir ändern, mit Sorgfalt und mit den richtigen Menschen.